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Unsere

Steuer­be­ra­tung für Privatpersonen

Geben Sie Ihre Steuer­erklä­rung in die Hände von Profis.

Ihre Einkom­men­steu­er­erklä­rung

Fast 90% aller Arbeit­neh­mer erhal­ten durch Abgabe einer Steuer­erklä­rung Geld zurück. Im Schnitt erhält jeder 1.051 EUR. (Quelle: Statis­ti­sches Bundes­amt).

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Vieles im Zusam­men­hang mit der Veran­la­gung für Privat­per­so­nen erscheint ganz einfach.

Jedoch steckt – wie so oft – der Teufel im Detail, denn es gibt viele Feinhei­ten und Ausnah­men. In unserer Beratungs­pra­xis betreu­en wir bspw. Selbstän­di­ge, Freibe­ruf­ler, Immobi­li­en­be­sit­zer, Geschäfts­füh­rer, Arbeit­neh­mer, Rentner und Pensionäre.

Wir bespre­chen mit Ihnen Ihre steuer­li­che Situa­ti­on und sorgen dafür, dass Sie nichts verges­sen, was Sie hätten von der Steuer abset­zen” können.

Auf Wunsch überprü­fen wir Ihren Steuer­be­scheid und setzen uns bei Abwei­chun­gen mit dem Finanz­amt ausein­an­der oder erheben Klage beim Finanzgericht.

Wir wollen ehrlich sein: ALLES können wir Ihnen nicht abneh­men, die notwen­di­gen Belege zusam­men­su­chen und zumin­dest grob ordnen müssen Sie nach wie vor selbst.

Aber weder müssen Sie sich als Normal­bür­ger mit merkwür­di­gen amtsdeut­schen Begriffs-Ungetü­men wie außer­ge­wöhn­li­che Belas­tun­gen”, Einkom­mens­er­satz­leis­tun­gen, die dem Progres­si­ons­vor­be­halt unter­lie­gen” oder dem Freibe­trag zur Abgel­tung eines Sonder­be­darf bei Berufs­aus­bil­dung eines volljäh­ri­gen Kindes” herum­schla­gen noch heraus­zu­fin­den versu­chen, ob – und wenn ja, in welcher Zeile welcher Anlage – Sie Ihre Renten­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge aus der Versi­che­rungs­be­schei­ni­gung denn nun eintra­gen können oder müssen.

Schonen Sie Ihre Freizeit und Ihre Nerven. Rufen Sie uns einfach an.

In einem telefo­ni­schen Vorge­spräch klären wir, welche Unter­la­gen notwen­dig sind und verein­ba­ren gleich einen persön­li­chen Beratungstermin.

Was wir für Sie tun und was Sie davon haben

Wir erledi­gen Ihre Steuer­erklä­rung termin­treu und korrekt. Dabei schöp­fen wir alle gesetz­li­chen Möglich­kei­ten für Sie aus.

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Recht­zei­ti­ge Erledi­gung Ihrer Steuererklärung

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Sicher­heit, dass nichts verges­sen wurde

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Sicher­heit, dass die Steuer­erklä­rung korrekt ist

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Die gesam­te Kommu­ni­ka­ti­on mit der Finanz­ver­wal­tung läuft über uns.

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Durch­set­zung Ihrer Rechte gegen­über der Finanzverwaltung

Allge­mei­ne Steuer­be­ra­tung für Privatpersonen

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Neben der Erstel­lung von Steuer­erklä­run­gen ist die allge­mei­ne steuer­li­che Beratung eines unserer zentra­len Tätigkeitsfelder.

Priva­te Entschei­dun­gen haben oft steuer­recht­li­che Konse­quen­zen, sei es beim Vermö­gens­auf­bau, bei einer Schei­dung oder bei der Planung priva­ter Inves­ti­tio­nen (bspw. in eine oder mehre­re Immobilien).

Sie sollten sich daher so früh wie möglich damit beschäf­ti­gen, was steuer­lich auf Sie zukommt”. Nur so können Sie fundier­te Entschei­dun­gen ohne böse (steuer­li­che) Überra­schun­gen treffen. 

Aktuel­le Information:

Aufgrund der starken Nachfra­ge können wir steuer­li­che Beratung bis auf Weite­res nur für unsere Dauer­man­dan­ten anbieten.

Ihre Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung

digital

Keine Steuer­art hat so hohe Steuer­sät­ze wie die Erbschaft- und Schen­kung­steu­er: je nach Verwand­schafts­grad zum Erblas­ser oder Schen­ker und in Abhän­gig­keit vom Wert der Übertra­gung fallen hier Beträ­ge von bis zu 50 % an den Fiskus.

ABER: es gibt eine Vielzahl von Freibe­trä­gen, Bewer­tungs­spiel­räu­men und Sonderregelungen.

Als Laie tut man sich sehr schwer, die vielen Ausnah­men und Begüns­ti­gun­gen zu überblicken.

Wir erstel­len jedoch diese Steuer­erklä­run­gen nicht nur für Sie, sondern beraten Sie bereits im Vorfeld über die bestmög­li­che Gestaltungsvariante.

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Besuchen Sie unsere Infothek.

Kontakt

Steuerberater Saarbrücken

Adres­se

Dipl.-Kauffrau Alexia Bleh
Steuer­be­ra­te­rin
Bismarck­stra­ße 132
66121 Saarbrü­cken

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