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Betreu­ung bei

Betriebs­prü­fun­gen

Überlas­sen Sie nichts dem Zufall

Steuer­li­che Außen- und Sonderprüfungen

Die Anord­nung einer Betriebs­prü­fung ist immer eine unange­neh­me Überra­schung. Die Risiken, die sich für jedes unvor­be­rei­te­te Unter­neh­men daraus ergeben, sind enorm und können gravie­ren­de Folgen haben.

digital

Betriebs­prü­fun­gen finden heutzu­ta­ge digital statt. So kann die Finanz­ver­wal­tung Unter­neh­men in kürzes­ter Zeit steuer­lich durchleuchten.

Bei einer Betriebs­prü­fung können Sachver­hal­te, die sich allein durch Unkennt­nis oder Unacht­sam­keit eines ehrli­chen Unter­neh­mers ergeben haben, oftmals mühelos aufge­deckt werden.

Mögli­ches Resul­tat: Steuer­nach­zah­lun­gen in beträcht­li­cher Höhe.

So hat durch­schnitt­lich jede der in 2020 bei Klein- und Kleinst­be­trie­ben durch­ge­führ­ten Prüfun­gen zu einem Mehrergeb­nis in Höhe von rd. 22 TEUR geführt.
(Quelle: Monats­be­richt des Bundes­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums für Oktober 2021)

Statis­tisch betrach­tet erhal­ten kleine­re Unter­neh­men zwar recht selten eine norma­le” Betriebs­prü­fung, weswe­gen das Risiko oft nur zu gerne ignoriert wird.

Aller­dings: Der Staat hat die Pflicht, die Steuern gleich­mä­ßig festzu­set­zen und die Einhal­tung der Steuer­ge­set­ze zu überwachen.

Daher steigt die Wahrschein­lich­keit einer Prüfung drastisch an, sobald irgend­ei­ne Auffäl­lig­keit festge­stellt werden kann.

Beispie­le? Nun, dass alle Steuer­erklä­run­gen, Bilan­zen und EÜR mittler­wei­le elektro­nisch an die Finanz­ver­wal­tung übertra­gen werden müssen, hat den Neben­ef­fekt, dass ein riesi­ger Vergleichs-Daten­be­stand aufge­baut wird.

Sie oder Ihr Unter­neh­men sind anders als die anderen in Ihrer Branche und in Ihrer Umgebung? Dann ist Vorsicht geboten.

Statis­tisch betrach­tet erhal­ten kleine­re Unter­neh­men zwar recht selten eine norma­le” Betriebs­prü­fung, weswe­gen das Risiko oft nur zu gerne ignoriert wird.

Aller­dings: Der Staat hat die Pflicht, die Steuern gleich­mä­ßig festzu­set­zen und die Einhal­tung der Steuer­ge­set­ze zu überwachen.

Daher steigt die Wahrschein­lich­keit einer Prüfung drastisch an, sobald irgend­ei­ne Auffäl­lig­keit festge­stellt werden kann.

Beispie­le? Nun, dass alle Steuer­erklä­run­gen, Bilan­zen und EÜR mittler­wei­le elektro­nisch an die Finanz­ver­wal­tung übertra­gen werden müssen, hat den Neben­ef­fekt, dass ein riesi­ger Vergleichs-Daten­be­stand aufge­baut wird.

Sie oder Ihr Unter­neh­men sind anders als die anderen in Ihrer Branche und in Ihrer Umgebung? Dann ist Vorsicht geboten.

digital

Misstrau­isch wird der Compu­ter in der Finanz­ver­wal­tung i.d.R., wenn Gewin­ne und/oder Umsät­ze ohne direk­ten Grund schwan­ken oder auch deutlich niedri­ger als bei Vergleichs­be­trie­ben ausfal­len. Oder bei Trans­ak­tio­nen im KfZ- oder Immobi­li­en­be­reich, die nicht zum dekla­rier­ten Einkom­men passen.

Andere mögli­che Gründe sind (plausi­ble) Anzei­gen durch ehema­li­ge Arbeit­neh­mer oder Lebens­part­ner, Kontroll­ma­te­ri­al aus der Prüfung eines Geschäfts­part­ners, aber auch eine simple Zufalls­aus­wahl ist möglich.

Geben Sie die Betreu­ung Ihrer Betriebs­prü­fung von Anfang an in die Hände von Fachleu­ten mit langjäh­ri­ger Erfah­rung. Bereits im Vorfeld der Prüfung wird so sicher­ge­stellt, dass der Prüfer nur die Daten erhält, auf die er einen Rechts­an­spruch hat. Während der Prüfung fungie­ren wir als Ansprech­part­ner des Prüfers. Natür­lich nehmen wir Prüfungs­er­geb­nis­se nicht unkri­tisch hin, sondern hinter­fra­gen die Prüfer­mei­nung und gehen bei gegebe­nem Anlass sachlich dagegen vor. Bei Grenz- und Ausle­gungs­fäl­len versu­chen wir in Ihrem Inter­es­se Kompro­miss­lö­sun­gen mit dem Prüfer zu finden.

Als unser Mandant haben Sie bereits von unserer hochwer­ti­gen Arbeit in den Berei­chen Finanz­buch­hal­tung, Jahres­ab­schluss, Steuer­erklä­run­gen und Steuer­ge­stal­tung profi­tiert und wir haben Sie auf mögli­che Risiken aufmerk­sam gemacht.

Betriebsprüfung

Geben Sie die Betreu­ung Ihrer Betriebs­prü­fung von Anfang an in die Hände von Fachleu­ten mit langjäh­ri­ger Erfah­rung. Bereits im Vorfeld der Prüfung wird so sicher­ge­stellt, dass der Prüfer nur die Daten erhält, auf die er einen Rechts­an­spruch hat. Während der Prüfung fungie­ren wir als Ansprech­part­ner des Prüfers. Natür­lich nehmen wir Prüfungs­er­geb­nis­se nicht unkri­tisch hin, sondern hinter­fra­gen die Prüfer­mei­nung und gehen bei gegebe­nem Anlass sachlich dagegen vor. Bei Grenz- und Ausle­gungs­fäl­len versu­chen wir in Ihrem Inter­es­se Kompro­miss­lö­sun­gen mit dem Prüfer zu finden.

Als unser Mandant haben Sie bereits von unserer hochwer­ti­gen Arbeit in den Berei­chen Finanz­buch­hal­tung, Jahres­ab­schluss, Steuer­erklä­run­gen und Steuer­ge­stal­tung profi­tiert und wir haben Sie auf mögli­che Risiken aufmerk­sam gemacht.

Stellen Sie sich doch einfach einmal folgen­de Fragen:

Können Sie die steuer­lich relevan­ten Daten für den/die Prüfe­rIN separie­ren oder müssen Sie ihm/ihr Zugriff auf Ihre gesam­te EDV gewähren?

Verfü­gen Sie über eine Verfahrensdokumentation?

Ist sicher­ge­stellt, dass die relevan­ten Daten während des gesam­ten 10-jähri­gen Aufbe­wah­rungs­zeit­raums maschi­nell auswert­bar bereit­ge­stellt werden können?

Und nicht zuletzt: Die vorge­nann­ten Fragen betref­fen allei­ne die digita­len” Angriff­punk­te. Die altbe­kann­ten Prüfungs­punk­te sind nicht wegge­fal­len, sie werden sogar compu­ter­ge­stützt abgearbeitet.

Was wir für Sie tun und was Sie davon haben

Wir betreu­en unsere Mandan­ten vor, während und nach einer der vielfäl­ti­gen Prüfun­gen (bspw. Umsatz­steu­er­nach­schau, Umsatz­steu­er­son­der­prü­fung, Betriebs­prü­fung, Lohnsteu­er­prü­fung, Außen­prü­fung der Renten­ver­si­che­rung). Wir stellen für die Prüfung Räumlich­kei­ten in der Kanzlei zur Verfü­gung und stehen dem/der Prüfe­rIN als Ansprech­part­ner zur Verfügung.

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Keine Beein­träch­ti­gung Ihres laufen­den Betrie­bes durch die Betreu­ung einer Prüfung.

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Komplet­te Prüfungskoordination

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Beglei­tung und Unter­stüt­zung bei der Schlussbesprechnung

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Prüfung der anschlie­ßen­den Steuerbescheide

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Anpas­sung Ihrer Buchfüh­rung an die Ergeb­nis­se der Betriebsprüfung

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Bereit­stel­lung der elektro­ni­schen Daten­be­stän­de und auch der ggf. bei uns befind­li­chen Unterlagen

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