Betreuung bei
Betriebsprüfungen
Überlassen Sie nichts dem Zufall
Steuerliche Außen- und Sonderprüfungen
Die Anordnung einer Betriebsprüfung ist immer eine unangenehme Überraschung. Die Risiken, die sich für jedes unvorbereitete Unternehmen daraus ergeben, sind enorm und können gravierende Folgen haben.
Betriebsprüfungen finden heutzutage digital statt. So kann die Finanzverwaltung Unternehmen in kürzester Zeit steuerlich durchleuchten.
Bei einer Betriebsprüfung können Sachverhalte, die sich allein durch Unkenntnis oder Unachtsamkeit eines ehrlichen Unternehmers ergeben haben, oftmals mühelos aufgedeckt werden.
Mögliches Resultat: Steuernachzahlungen in beträchtlicher Höhe.
So hat durchschnittlich jede der in 2020 bei Klein- und Kleinstbetrieben durchgeführten Prüfungen zu einem Mehrergebnis in Höhe von rd. 22 TEUR geführt.
(Quelle: Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums für Oktober 2021)
Statistisch betrachtet erhalten kleinere Unternehmen zwar recht selten eine “normale” Betriebsprüfung, weswegen das Risiko oft nur zu gerne ignoriert wird.
Allerdings: Der Staat hat die Pflicht, die Steuern gleichmäßig festzusetzen und die Einhaltung der Steuergesetze zu überwachen.
Daher steigt die Wahrscheinlichkeit einer Prüfung drastisch an, sobald irgendeine Auffälligkeit festgestellt werden kann.
Beispiele? Nun, dass alle Steuererklärungen, Bilanzen und EÜR mittlerweile elektronisch an die Finanzverwaltung übertragen werden müssen, hat den Nebeneffekt, dass ein riesiger Vergleichs-Datenbestand aufgebaut wird.
Sie oder Ihr Unternehmen sind anders als die anderen in Ihrer Branche und in Ihrer Umgebung? Dann ist Vorsicht geboten.
Statistisch betrachtet erhalten kleinere Unternehmen zwar recht selten eine “normale” Betriebsprüfung, weswegen das Risiko oft nur zu gerne ignoriert wird.
Allerdings: Der Staat hat die Pflicht, die Steuern gleichmäßig festzusetzen und die Einhaltung der Steuergesetze zu überwachen.
Daher steigt die Wahrscheinlichkeit einer Prüfung drastisch an, sobald irgendeine Auffälligkeit festgestellt werden kann.
Beispiele? Nun, dass alle Steuererklärungen, Bilanzen und EÜR mittlerweile elektronisch an die Finanzverwaltung übertragen werden müssen, hat den Nebeneffekt, dass ein riesiger Vergleichs-Datenbestand aufgebaut wird.
Sie oder Ihr Unternehmen sind anders als die anderen in Ihrer Branche und in Ihrer Umgebung? Dann ist Vorsicht geboten.
Misstrauisch wird der Computer in der Finanzverwaltung i.d.R., wenn Gewinne und/oder Umsätze ohne direkten Grund schwanken oder auch deutlich niedriger als bei Vergleichsbetrieben ausfallen. Oder bei Transaktionen im KfZ- oder Immobilienbereich, die nicht zum deklarierten Einkommen passen.
Andere mögliche Gründe sind (plausible) Anzeigen durch ehemalige Arbeitnehmer oder Lebenspartner, Kontrollmaterial aus der Prüfung eines Geschäftspartners, aber auch eine simple Zufallsauswahl ist möglich.
Geben Sie die Betreuung Ihrer Betriebsprüfung von Anfang an in die Hände von Fachleuten mit langjähriger Erfahrung. Bereits im Vorfeld der Prüfung wird so sichergestellt, dass der Prüfer nur die Daten erhält, auf die er einen Rechtsanspruch hat. Während der Prüfung fungieren wir als Ansprechpartner des Prüfers. Natürlich nehmen wir Prüfungsergebnisse nicht unkritisch hin, sondern hinterfragen die Prüfermeinung und gehen bei gegebenem Anlass sachlich dagegen vor. Bei Grenz- und Auslegungsfällen versuchen wir in Ihrem Interesse Kompromisslösungen mit dem Prüfer zu finden.
Als unser Mandant haben Sie bereits von unserer hochwertigen Arbeit in den Bereichen Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen und Steuergestaltung profitiert und wir haben Sie auf mögliche Risiken aufmerksam gemacht.
Geben Sie die Betreuung Ihrer Betriebsprüfung von Anfang an in die Hände von Fachleuten mit langjähriger Erfahrung. Bereits im Vorfeld der Prüfung wird so sichergestellt, dass der Prüfer nur die Daten erhält, auf die er einen Rechtsanspruch hat. Während der Prüfung fungieren wir als Ansprechpartner des Prüfers. Natürlich nehmen wir Prüfungsergebnisse nicht unkritisch hin, sondern hinterfragen die Prüfermeinung und gehen bei gegebenem Anlass sachlich dagegen vor. Bei Grenz- und Auslegungsfällen versuchen wir in Ihrem Interesse Kompromisslösungen mit dem Prüfer zu finden.
Als unser Mandant haben Sie bereits von unserer hochwertigen Arbeit in den Bereichen Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen und Steuergestaltung profitiert und wir haben Sie auf mögliche Risiken aufmerksam gemacht.
Stellen Sie sich doch einfach einmal folgende Fragen:
Können Sie die steuerlich relevanten Daten für den/die PrüferIN separieren oder müssen Sie ihm/ihr Zugriff auf Ihre gesamte EDV gewähren?
Verfügen Sie über eine Verfahrensdokumentation?
Ist sichergestellt, dass die relevanten Daten während des gesamten 10-jährigen Aufbewahrungszeitraums maschinell auswertbar bereitgestellt werden können?
Und nicht zuletzt: Die vorgenannten Fragen betreffen alleine die “digitalen” Angriffpunkte. Die altbekannten Prüfungspunkte sind nicht weggefallen, sie werden sogar computergestützt abgearbeitet.
Was wir für Sie tun und was Sie davon haben
Wir betreuen unsere Mandanten vor, während und nach einer der vielfältigen Prüfungen (bspw. Umsatzsteuernachschau, Umsatzsteuersonderprüfung, Betriebsprüfung, Lohnsteuerprüfung, Außenprüfung der Rentenversicherung). Wir stellen für die Prüfung Räumlichkeiten in der Kanzlei zur Verfügung und stehen dem/der PrüferIN als Ansprechpartner zur Verfügung.
Keine Beeinträchtigung Ihres laufenden Betriebes durch die Betreuung einer Prüfung.
Komplette Prüfungskoordination
Begleitung und Unterstützung bei der Schlussbesprechnung
Prüfung der anschließenden Steuerbescheide
Anpassung Ihrer Buchführung an die Ergebnisse der Betriebsprüfung
Bereitstellung der elektronischen Datenbestände und auch der ggf. bei uns befindlichen Unterlagen
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