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FAQ Privat­kun­den

Hier einige Antwor­ten auf Fragen, die uns immer wieder erreichen:

Fachli­ches

Wann MUSS ich eine Einkom­men­steu­er­erklä­rung abgeben?

Grund­sätz­lich müssen von Geset­zes wegen immer Einkom­men­steu­er­erklä­run­gen abgege­ben werden. Wird jedoch ein Teil des Einkom­mens aus einer Tätig­keit als Arbeit­neh­mer erzielt, muss z. Bsp. nur dann eine Einkom­men­steu­er­erklä­rung abgege­ben werden, wenn Sie

  • als Arbeit­neh­mer verhei­ra­tet / verpart­nert sind und die Lohnststeu­er­klas­sen­kom­bi­na­ti­on III/V oder IV mit Faktor gewählt haben,
  • von einem Lohnsteu­er­frei­be­trag Gebrauch gemacht haben,
  • neben­ein­an­der von mehre­ren Arbeit­ge­bern Arbeits­lohn bezogen haben (in einem der beiden Fälle kam die Lohnsteu­er­klas­se VI zur Anwendung),
  • Lohner­satz­leis­tun­gen erhal­ten haben, z. B. Kurzar­bei­ter­geld, Kranken­geld, Arbeitslosengeld,
  • nach einer Ehebe­en­di­gung (Tod, Schei­dung, Auflö­sung) im selben Veran­la­gungs­zeit­raum wieder gehei­ra­tet haben.
Wann lohnt sich die freiwil­li­ge Einrei­chung einer Steuererklärung?

Zum Beispiel, wenn Ihnen im Zusam­men­hang mit Ihrem Job hohe Kosten entstan­den sind, die nicht von Ihrem Arbeit­ge­ber getra­gen oder erstat­tet wurden, bspw. bei einer beruf­li­chen Fort- oder Weiter­bil­dung, bei einer großen Entfer­nung zwischen Wohnung und Arbeits­stät­te, bei einer Zweit­woh­nung in Arbeitsplatznähe.

Aber auch dann, wenn Sie wenn Sie eine Riester­ver­si­che­rung haben, Ihnen Kosten für die Betreu­ung Ihrer Kinder entstan­den sind oder Sie mit Ausga­ben für Handwer­ker, Pflege­diens­te oder Haushalts­hil­fen belas­tet waren.

Ich habe die Steuer­erklä­rung bislang selbst erstellt, Sie überneh­men doch einfach nur meine Vorjah­res­zah­len, oder?

Ganz klar: NEIN!

Sie erhal­ten bei uns eine auf Basis Ihrer aktuel­len Lebens­si­tua­ti­on und der (vorzu­le­gen­den) Belege indivi­du­ell ausge­ar­bei­te­te Steuer­erklä­rung. Jeder Steuer­be­ra­ter unter­liegt berufs­recht­li­chen Vorschrif­ten bezüg­lich Arbeits­wei­se und Arbeits­qua­li­tät. Fremde” Zahlen abzutip­pen, verbie­tet sich von selbst.

Was ist, wenn der Steuer­be­scheid von der Progno­se abweicht?

Wir prüfen Ihre Steuer­be­schei­de nach Eingang bei uns und erläu­tern Ihnen den Grund der Abwei­chung. Zudem prüfen wir, ob ein Einspruch erfolg­ver­spre­chend ist. Sie entschei­den dann, ob wir diesen einle­gen sollen oder nicht.

Wie hoch ist das Honoar für die Erstel­lung der Einkommensteuererklärung?

Jede Steuer­erklä­rung ist eine indivi­du­el­le Maßanfertigung.

Das Honorar hängt von der Art und Höhe Ihrer Einkünf­te, der Komple­xi­tät Ihres Sachver­hal­tes und damit dem tatsäch­li­chen Arbeits­auf­wand bis zur endgül­ti­gen Fertig­stel­lung der Erklä­rung ab. Wir klären gerne das voraus­sicht­li­che Honorar in einem telefo­ni­schen Vorgespräch.

Muss ich den Steuer­be­ra­ter auch bezah­len, wenn ich keine Erstat­tung erhalte?

Theore­tisch: Selbst­ver­ständ­lich. Niemand arbei­tet außer­halb eines ehren­amt­li­chen Engage­ments unentgeltlich.

Praktisch klären wir bereits im Vorfeld durch geziel­te Fragen ab, ob Sie eine Steuer­erklä­rung erstel­len MÜSSEN (denn dann können Sie Ihrer gesetz­li­chen Verpflich­tung ohnehin nicht entge­hen) oder ob es sich für Sie lohnt, freiwil­lig eine Steuer­erklä­rung abzuge­ben. Wenn es sich lohnt”, übersteigt die zu erwar­ten­de Erstat­tung unsere Gebüh­ren deutlich.

Nehmen Sie alle Mandan­ten auf?

Wir erstel­len viele priva­te Steuer­erklä­run­gen, z. Bsp. für unsere Unter­neh­mer­man­dan­ten, Freibe­ruf­ler sowie die Geschäfts­füh­rer der von uns betreu­ten GmbH’s. Ebenfalls betreu­en wir Arbeit­neh­mer, Vermie­ter und Rentner.

Ledig­lich Land- und Forst­wir­te, Grenz­gän­ger und Solda­ten bitten wir, sich an andere Exper­ten zu wenden.

Organi­sa­to­ri­sches

Wenn ich Sie beauf­tra­ge: wie ist der Ablauf?

Wir klären vorab, welche Belege wir von Ihnen brauchen und verein­ba­ren einen Termin für ein persön­li­ches Gespräch.

In diesem Gespräch erörtern wir Ihre persön­li­che Situa­ti­on, klären all Ihre Fragen und prüfen, ob noch Unter­la­gen fehlen.

Ist alles grund­sätz­lich komplett, erstel­len wir Ihre Steuer­erklä­rung und teilen Ihnen die voraus­sicht­li­che Höhe der Steuer­erstat­tung (oder ‑nachzah­lung) mit. Ergeben sich während der Bearbei­tung Ihrer Steuer­erklä­rung im Einzel­fall weite­re Rückfra­gen, klären wir diese unbüro­kra­tisch mit Ihnen.

Wie kann ich die Belege bereitstellen?

Es gibt zwei Möglichkeiten:

  • in Papier­form oder
  • digital.

Bei der Papier­va­ri­an­te sortie­ren Sie Ihre Belege thema­tisch gegliedert.

Die digita­le Lösung sieht vor, dass Sie Ihre Belege bspw. per Handy-App scannen oder bereits digital vorhan­de­ne Belege per Drag & Drop in eine eine Online-Anwen­dung hochla­den und dort thema­tisch ordnen.

Bitte beach­ten Sie, dass für eine vernünf­ti­ge” digita­le Bereit­stel­lung der Belege das vorge­se­he­ne Online-Portal zum Einsatz kommen MUSS. Sollten Sie uns die Belege per eMail übersen­den, führt dies bei uns zu erhöh­tem Bearbeit­ung­auf­wand und damit bei Ihnen zu höheren Kosten.

Was erwar­ten Sie von mir als Mandant?

Leider können wir Ihnen nicht alles abneh­men, Sie müssen entwe­der die notwen­di­gen Belege zusam­men­su­chen und ordnen oder – wenn Sie eine digita­le Lösung bevor­zu­gen – Ihre Belege mit dem Handy fotogra­fie­ren und diese über eine App in eine geschütz­te Cloud laden.

Sollten wir Rückfra­gen haben, so sollten Sie diese in Ihrem eigenen Inter­es­se möglichst zügig klären, damit Ihre Steuer­erklä­rung fertig gestellt und bei der Finanz­ver­wal­tung einge­reicht werden kann.

Benöti­gen Sie eine Vollmacht von mir?

Ja.

Zusam­men mit dem Auftrag ertei­len Sie uns eine Vollmacht für den Infor­ma­ti­ons-austausch und die Korre­spon­denz mit dem Finanz­amt. Die entspre­chen­de Vordru­cke berei­ten wir für Sie vor, Sie brauchen nur noch zu unterschreiben.

Erhal­te ich Infos über für mich wichti­ge Änderungen?

Ja.

Als unser Mandant erhal­ten Sie grund­sätz­lich monat­lich eine eMail mit aktuel­len Infor­ma­tio­nen zu wichti­gen Sachver­hal­ten bzw. aktuel­len Änderungen.

Selbst­ver­ständ­lich in normal” verständ­li­cher Sprache und ohne Fach-Chinesisch.

Sollten Sie dazu oder zu anderen Themen indivi­du­el­le Fragen haben, können Sie gerne einen Termin für ein Beratungs­ge­spräch (sei es persön­lich, telefo­nisch oder virtu­ell) vereinbaren.

Honorar­tio­ri­sches”

Was kostet eine Einkommensteuererklärung?

Steuer­be­ra­ter unter­lie­gen – wie Rechts­an­wäl­te und Notare – einer gesetz­lich vorge­ge­ben Vergü­tungs­ver­ord­nung, welche einen Gebüh­ren­RAH­MEN vorsieht.

Das tatsäch­li­che Honorar hängt von der Art und Höhe Ihrer Einkünf­te, dem Komple­xi­täts­grad des Sachver­hal­tes sowie dem tatsäch­li­chen Arbeits­auf­wand bis zur endgül­ti­gen Fertig­stel­lung der Erklä­rung ab. Gerne klären wir das voraus­sicht­li­che Honorar in einem telefo­ni­schen Vorgespräch.

Wir sind stets bemüht, unsere Leistun­gen so effizi­ent wie möglich zu erbrin­gen, damit Sie quali­ta­tiv hochwer­ti­ge Arbeit zum fairen Preis erhal­ten. Zudem sind unsere Leistun­gen verur­sa­chungs­ge­recht” bepreist: Sie zahlen nur für die Leistun­gen, die Sie auch in Anspruch nehmen. Eine Misch­kal­ku­la­ti­on” bei der alle für etwas bezah­len, was nur wenige in Anspruch nehmen, gibt es bei uns nicht.

Wir alle nehmen regel­mä­ßig an Fortbil­dungs­maß­nah­men unter­schied­li­cher Anbie­ter teil und nutzen hochmo­der­ne Urteils- und Fachli­te­ra­tur­da­ten­ban­ken. Nur so können Sie Handlungs­emp­feh­lun­gen erhal­ten, die zwar mit wenigen Worten ausge­spro­chen sind, aber auf Jahren und Jahrzehn­ten beruf­li­cher Erhah­rung und Weiter­bil­dung beruhen.

Ist das Honorar abhän­gig von der Höhe der Erstattung?

NEIN!

Die Erstel­lung einer Steuer­erklä­rung ist eine hochqua­li­fi­zier­te Dienst­leis­tung, die zu vergü­ten ist.

Ob sich – etwa weil Sie sehr hohe Voraus­zah­lun­gen geleis­tet haben – eine Steuer­erstat­tung oder im anderen Fall eine Steuer­nach­zah­lung ergibt, hat keinen Einfluss auf unseren Aufwand damit auch nicht auf die Gebühren.

Wir prüfen jedoch immer, ob Sie Ihre Steuer­erklä­rung FREIWILLIG erstel­len. Dann überschla­gen wir im Vorfeld, ob die sich voraus­sicht­lich ergeben­de Erstat­tung unser Honorar übersteigt.

Wann ist das Honorar fällig?

Gesetz­lich ist das Honorar mit Beendi­gung der Angele­gen­heit” fällig.

Im Falle der Erstel­lung einer Steuer­erklä­rung ist die Angele­gen­heit beendet”, wenn die Steuer­erklä­rung erstellt ist und nicht erst dann, wenn das Finanz­amt die Veran­la­gung abgeschlos­sen hat, den Bescheid versen­det und eine etwaige Erstat­tung auszahlt.

Was erwar­ten Sie von mir als Mandant?

Leider können wir Ihnen nicht alles abneh­men, Sie müssen entwe­der die notwen­di­gen Belege zusam­men­su­chen und ordnen oder – wenn Sie eine digita­le Lösung bevor­zu­gen – Ihre Belege Scannen oder mit dem Handy fotogra­fie­ren und diese über eine App in eine geschütz­te Cloud laden.

Sollten wir Rückfra­gen haben, so sollten Sie diese in Ihrem eigenen Inter­es­se möglichst zügig klären, damit Ihre Steuer­erklä­rung fertig gestellt werden kann.

Fehlen­de Belege, viele Rückfra­gen und Erinne­run­gen an deren Beant­wor­tung erhöhen den Bearbei­tungs­auf­wand, verlän­gern insge­samt die Bearbei­tungs­dau­er und bewir­ken damit im Endergeb­nis auch höhere Gebührenrechnungen.

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Steuerberater Saarbrücken

Adres­se

Dipl.-Kauffrau Alexia Bleh
Steuer­be­ra­te­rin
Bismarck­stra­ße 132
66121 Saarbrü­cken

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