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FAQ Privatkunden
Hier einige Antworten auf Fragen, die uns immer wieder erreichen:
Fachliches
Wann MUSS ich eine Einkommensteuererklärung abgeben?
Grundsätzlich müssen von Gesetzes wegen immer Einkommensteuererklärungen abgegeben werden. Wird jedoch ein Teil des Einkommens aus einer Tätigkeit als Arbeitnehmer erzielt, muss z. Bsp. nur dann eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden, wenn Sie
- als Arbeitnehmer verheiratet / verpartnert sind und die Lohnststeuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor gewählt haben,
- von einem Lohnsteuerfreibetrag Gebrauch gemacht haben,
- nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen haben (in einem der beiden Fälle kam die Lohnsteuerklasse VI zur Anwendung),
- Lohnersatzleistungen erhalten haben, z. B. Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld,
- nach einer Ehebeendigung (Tod, Scheidung, Auflösung) im selben Veranlagungszeitraum wieder geheiratet haben.
Wann lohnt sich die freiwillige Einreichung einer Steuererklärung?
Zum Beispiel, wenn Ihnen im Zusammenhang mit Ihrem Job hohe Kosten entstanden sind, die nicht von Ihrem Arbeitgeber getragen oder erstattet wurden, bspw. bei einer beruflichen Fort- oder Weiterbildung, bei einer großen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, bei einer Zweitwohnung in Arbeitsplatznähe.
Aber auch dann, wenn Sie wenn Sie eine Riesterversicherung haben, Ihnen Kosten für die Betreuung Ihrer Kinder entstanden sind oder Sie mit Ausgaben für Handwerker, Pflegedienste oder Haushaltshilfen belastet waren.
Ich habe die Steuererklärung bislang selbst erstellt, Sie übernehmen doch einfach nur meine Vorjahreszahlen, oder?
Ganz klar: NEIN!
Sie erhalten bei uns eine auf Basis Ihrer aktuellen Lebenssituation und der (vorzulegenden) Belege individuell ausgearbeitete Steuererklärung. Jeder Steuerberater unterliegt berufsrechtlichen Vorschriften bezüglich Arbeitsweise und Arbeitsqualität. “Fremde” Zahlen abzutippen, verbietet sich von selbst.
Was ist, wenn der Steuerbescheid von der Prognose abweicht?
Wir prüfen Ihre Steuerbescheide nach Eingang bei uns und erläutern Ihnen den Grund der Abweichung. Zudem prüfen wir, ob ein Einspruch erfolgversprechend ist. Sie entscheiden dann, ob wir diesen einlegen sollen oder nicht.
Wie hoch ist das Honoar für die Erstellung der Einkommensteuererklärung?
Jede Steuererklärung ist eine individuelle Maßanfertigung.
Das Honorar hängt von der Art und Höhe Ihrer Einkünfte, der Komplexität Ihres Sachverhaltes und damit dem tatsächlichen Arbeitsaufwand bis zur endgültigen Fertigstellung der Erklärung ab. Wir klären gerne das voraussichtliche Honorar in einem telefonischen Vorgespräch.
Muss ich den Steuerberater auch bezahlen, wenn ich keine Erstattung erhalte?
Theoretisch: Selbstverständlich. Niemand arbeitet außerhalb eines ehrenamtlichen Engagements unentgeltlich.
Praktisch klären wir bereits im Vorfeld durch gezielte Fragen ab, ob Sie eine Steuererklärung erstellen MÜSSEN (denn dann können Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung ohnehin nicht entgehen) oder ob es sich für Sie lohnt, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben. Wenn es sich “lohnt”, übersteigt die zu erwartende Erstattung unsere Gebühren deutlich.
Nehmen Sie alle Mandanten auf?
Wir erstellen viele private Steuererklärungen, z. Bsp. für unsere Unternehmermandanten, Freiberufler sowie die Geschäftsführer der von uns betreuten GmbH’s. Ebenfalls betreuen wir Arbeitnehmer, Vermieter und Rentner.
Lediglich Land- und Forstwirte, Grenzgänger und Soldaten bitten wir, sich an andere Experten zu wenden.
Organisatorisches
Wenn ich Sie beauftrage: wie ist der Ablauf?
Wir klären vorab, welche Belege wir von Ihnen brauchen und vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch.
In diesem Gespräch erörtern wir Ihre persönliche Situation, klären all Ihre Fragen und prüfen, ob noch Unterlagen fehlen.
Ist alles grundsätzlich komplett, erstellen wir Ihre Steuererklärung und teilen Ihnen die voraussichtliche Höhe der Steuererstattung (oder ‑nachzahlung) mit. Ergeben sich während der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung im Einzelfall weitere Rückfragen, klären wir diese unbürokratisch mit Ihnen.
Wie kann ich die Belege bereitstellen?
Es gibt zwei Möglichkeiten:
- in Papierform oder
- digital.
Bei der Papiervariante sortieren Sie Ihre Belege thematisch gegliedert.
Die digitale Lösung sieht vor, dass Sie Ihre Belege bspw. per Handy-App scannen oder bereits digital vorhandene Belege per Drag & Drop in eine eine Online-Anwendung hochladen und dort thematisch ordnen.
Bitte beachten Sie, dass für eine “vernünftige” digitale Bereitstellung der Belege das vorgesehene Online-Portal zum Einsatz kommen MUSS. Sollten Sie uns die Belege per eMail übersenden, führt dies bei uns zu erhöhtem Bearbeitungaufwand und damit bei Ihnen zu höheren Kosten.
Was erwarten Sie von mir als Mandant?
Leider können wir Ihnen nicht alles abnehmen, Sie müssen entweder die notwendigen Belege zusammensuchen und ordnen oder – wenn Sie eine digitale Lösung bevorzugen – Ihre Belege mit dem Handy fotografieren und diese über eine App in eine geschützte Cloud laden.
Sollten wir Rückfragen haben, so sollten Sie diese in Ihrem eigenen Interesse möglichst zügig klären, damit Ihre Steuererklärung fertig gestellt und bei der Finanzverwaltung eingereicht werden kann.
Benötigen Sie eine Vollmacht von mir?
Ja.
Zusammen mit dem Auftrag erteilen Sie uns eine Vollmacht für den Informations-austausch und die Korrespondenz mit dem Finanzamt. Die entsprechende Vordrucke bereiten wir für Sie vor, Sie brauchen nur noch zu unterschreiben.
Erhalte ich Infos über für mich wichtige Änderungen?
Ja.
Als unser Mandant erhalten Sie grundsätzlich monatlich eine eMail mit aktuellen Informationen zu wichtigen Sachverhalten bzw. aktuellen Änderungen.
Selbstverständlich in “normal” verständlicher Sprache und ohne Fach-Chinesisch.
Sollten Sie dazu oder zu anderen Themen individuelle Fragen haben, können Sie gerne einen Termin für ein Beratungsgespräch (sei es persönlich, telefonisch oder virtuell) vereinbaren.
“Honorartiorisches”
Was kostet eine Einkommensteuererklärung?
Steuerberater unterliegen – wie Rechtsanwälte und Notare – einer gesetzlich vorgegeben Vergütungsverordnung, welche einen GebührenRAHMEN vorsieht.
Das tatsächliche Honorar hängt von der Art und Höhe Ihrer Einkünfte, dem Komplexitätsgrad des Sachverhaltes sowie dem tatsächlichen Arbeitsaufwand bis zur endgültigen Fertigstellung der Erklärung ab. Gerne klären wir das voraussichtliche Honorar in einem telefonischen Vorgespräch.
Wir sind stets bemüht, unsere Leistungen so effizient wie möglich zu erbringen, damit Sie qualitativ hochwertige Arbeit zum fairen Preis erhalten. Zudem sind unsere Leistungen “verursachungsgerecht” bepreist: Sie zahlen nur für die Leistungen, die Sie auch in Anspruch nehmen. Eine “Mischkalkulation” bei der alle für etwas bezahlen, was nur wenige in Anspruch nehmen, gibt es bei uns nicht.
Wir alle nehmen regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen unterschiedlicher Anbieter teil und nutzen hochmoderne Urteils- und Fachliteraturdatenbanken. Nur so können Sie Handlungsempfehlungen erhalten, die zwar mit wenigen Worten ausgesprochen sind, aber auf Jahren und Jahrzehnten beruflicher Erhahrung und Weiterbildung beruhen.
Ist das Honorar abhängig von der Höhe der Erstattung?
NEIN!
Die Erstellung einer Steuererklärung ist eine hochqualifizierte Dienstleistung, die zu vergüten ist.
Ob sich – etwa weil Sie sehr hohe Vorauszahlungen geleistet haben – eine Steuererstattung oder im anderen Fall eine Steuernachzahlung ergibt, hat keinen Einfluss auf unseren Aufwand damit auch nicht auf die Gebühren.
Wir prüfen jedoch immer, ob Sie Ihre Steuererklärung FREIWILLIG erstellen. Dann überschlagen wir im Vorfeld, ob die sich voraussichtlich ergebende Erstattung unser Honorar übersteigt.
Wann ist das Honorar fällig?
Gesetzlich ist das Honorar mit “Beendigung der Angelegenheit” fällig.
Im Falle der Erstellung einer Steuererklärung ist “die Angelegenheit beendet”, wenn die Steuererklärung erstellt ist und nicht erst dann, wenn das Finanzamt die Veranlagung abgeschlossen hat, den Bescheid versendet und eine etwaige Erstattung auszahlt.
Was erwarten Sie von mir als Mandant?
Leider können wir Ihnen nicht alles abnehmen, Sie müssen entweder die notwendigen Belege zusammensuchen und ordnen oder – wenn Sie eine digitale Lösung bevorzugen – Ihre Belege Scannen oder mit dem Handy fotografieren und diese über eine App in eine geschützte Cloud laden.
Sollten wir Rückfragen haben, so sollten Sie diese in Ihrem eigenen Interesse möglichst zügig klären, damit Ihre Steuererklärung fertig gestellt werden kann.
Fehlende Belege, viele Rückfragen und Erinnerungen an deren Beantwortung erhöhen den Bearbeitungsaufwand, verlängern insgesamt die Bearbeitungsdauer und bewirken damit im Endergebnis auch höhere Gebührenrechnungen.
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