Risiken bei der
Erbschaftsteuer
Vermeiden Sie Fehler beim Vererben!
“Nach mir die Sintflut?” Das kann nur allzu schnell Wirklichkeit werden!
Niemand denkt gerne über die eigene Sterblichkeit nach. Verständlich.
Wem ist aber dadurch geholfen, wenn Sie “den Kopf in den Sand stecken” und keine Regelungen für den Erbfall treffen?
Oftmals weder Ihnen noch Ihren Hinterbliebenen.
Nur allzu schnell geht etwas daneben:
- Ihr Unternehmen besteht rechtlich aus mehreren selbständigen Einheiten, die personell und wirtschaftlich miteinander verbunden sind und als sog. “Betriebsaufspaltung” betrachtet werden. Entfallen bspw. im Todesfall die persönlichen Verflechtungen zwischen Besitzgesellschaft und Betriebsunternehmen, führt dies ertragsteuerlich zu einer Betriebsaufgabe. Diese hat die Konsequenz, dass sämtliche stille Reserven aufzudecken und als Aufgabegewinn zu versteuern sind.
- Ihr Nachbar sollte nur ein Andenken erhalten und ist plötzlich Miterbe.
- Eine kinderlose Person vermacht ihr Vermögen ihren Nichten und Neffen und glaubt, diese würden dadurch wohlhabend. Tatsächlich kommt eine hohe Steuerbelastung auf die Bedachten zu.
- Die möchten die nette Nachbarsfamilie bedenken, deren Kinder Ihnen so oft geholfen haben. Ohne großes Nachdenken bestimmen Sie nur eines der Elternteile zum Empfänger. Ein beachtlicher Teil Ihres Vermögens wandert in den Staatssäckel.
- Ihre minderjährigen Kinder aus einer früheren Ehe erben. Der Expartner erhält die Vermögenssorge für das Erbteil und damit Zugriff auf den Nachlass. Das war SO nie gewollt.
- Beim Berliner Testament werden die Begriffe “Vorerbe” und “Vollerbe” verwechselt, der Vorerbe kann versehentlich nicht frei über das Erbe verfügen und ist im Endeffekt nur Verwalter mit einer Vielzahl von Pflichten.
Vermeiden Sie die 8 größten Fehler beim Vererben!
Fehler 1: Kein Testament!
Es tritt die sog. gesetzliche Erbfolge in Kraft und Sie verzichten darauf, selbst zu bestimmen, wer was von Ihrem Erbe erhalten ooder gerade nicht erhalten soll.
Fehler 3: Falscher Aufbewahrungsort!
Bedenken Sie, wo das Testament aufbewahrt werden soll, damit es von Ihren Erben zuverlässig gefunden wird. Bedenken Sie aber auch, ob es Personen gibt, die das Testament nicht finden dürfen!
Fehler 5: Erbschaftsteuer? Kein Gedanke!
Je nach Verwandschaftgrad gibt es unterschiedliche Freibeträge und Steuerklassen. Durch geschickte Gestaltung kann der Staat als Miterbe oft ausgeschlossen werden.
Fehler 7: Moderne Familienkonstellationen außer Acht lassen!
Leben Sie in eher “komplexen” Familienverhältnissen, sollten Sie Ihr Testament nicht ohne fachliche Hilfe aufsetzen. Die Gefahr unerwünschter Wirkungen und Nebenwirkungen wäre sehr groß, denn die gesetzliche Erbfolge wurde bereits im Jahre 1900 im BGB festgelegt, in einer Zeit also, in der heutige Familienkonstellationen schlichtweg undenkbar waren.
Fehler 2: Unzulässige Form!
Ihre Handschrift ist unleserlich und Sie tippen das Testament daher am PC? Bitte nicht! Ein solches Testament ist ungültig!
Fehler 4: Unklare Formulierungen!
Möchten Sie Ihrem Freund oder Ihrer Freundin ein Andenken hinterlassen? Bezeichnen Sie diese keinesfalls als “Erben”, wenn Sie ihnen nur Ihre Armbanduhr oder die Kette zukommen lassen möchten, die ihnen immer so gut gefallen hat.
Fehler 6: Aufschieberitis!
Machen Sie Ihr Testament so früh wie möglich, vor allem, wenn Sie Kinder haben! Lt. gesetzlicher Erbfolge bilden Ehepartner und Kinder eine Erbengemeinschaft, der Verkauf bspw. einer Immobilie wäre nur unter Einschaltung eines Ergänzungspflegers möglich. Oder Sie sind unverheiratet, erleiden einen Unfall und Ihr Partner/Ihre Partnerin ginge ohne Testament leer aus.
Fehler 8: Finanzlage verheimlichen!
“Erbschaft” klingt erst einmal nach Geldsegen. Hat der Erblasser jedoch mehr Schulden als Vermögen hinterlassen, sollte der Erbe die Erbschaft ausschlagen, sonst muss er für die Schulden des Erblassers gerade stehen. Für die Ausschlagung hat er nach Bekanntwerden des Erbfalls jedoch nur 6 Wochen Zeit. Es muss also sichergestellt sein, dass sich der Erbe innerhalb kurzer Zeit ein Bild von der Finanzlage machen kann, d.h. er muss Kontoauszüge auffinden können bzw. Auskünfte bei der Bank erhalten.
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