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FAQ Unter­neh­mens­kun­den

Hier einige Antwor­ten auf Fragen, die uns immer wieder erreichen:

Rechnungs­we­sen

MUSS ich alles digital erledi­gen, um bei Ihnen Mandant zu werden?

Ganz klar: NEIN.

ABER: Ziel der Digita­li­sie­rung ist eine Optimie­rung der kaufmän­ni­schen Abläu­fe, um so im Endergeb­nis eine deutli­che Kosten- und Zeiter­spar­nis zu erreichen.

Auf Wunsch zeigen wir Ihnen gerne die Vortei­le digita­ler Lösun­gen in der Praxis und beglei­ten Sie bei der Umstel­lung Ihrer unter­neh­mens­in­ter­nen Prozes­se auf dem Weg zu einem digita­len Unternehmen.

Kann ich meine laufen­de Buchfüh­rung auch selbst erledigen?

Wenn Sie bspw. einen Buchhal­ter beschäf­ti­gen oder selbst über entspre­chen­de Kennt­nis­se der Materie verfü­gen, müssen Sie Ihre Buchhal­tung nicht zu uns ausla­gern. Sie können sie gerne selbst erledi­gen. Die zu verwen­den­de Software stimmen wir gerne mit Ihnen ab.

Auf Wunsch spannen wir ein Sicher­heits­netz auf und prüfen Ihre Buchfüh­rung in bestimm­ten Inter­val­len, damit sich später keine unange­neh­men Überra­schun­gen in Form unerwar­te­ter Steuer­nach­zah­lun­gen für Sie ergeben.

Basis für diese Form der Zusam­men­ar­beit sollte unbedingt eine digita­le Buchfüh­rung sein, denn so stehen uns jeder­zeit für unsere Prüfun­gen die digita­len Belege zur Verfügung.

Nach Ablauf des Geschäfts­jah­res erstel­len wir dann auf Basis Ihrer Buchfüh­rung den Jahres­ab­schluss sowie die betrieb­li­chen Steuererklärungen.

Wie hoch ist das Honorar?

Das Honorar für unsere Leistun­gen richtet sich grund­sätz­lich nach der Steuer­be­ra­ter­ver­gü­tungs­ver­ord­nung. Maßge­bend sind hier in erster Linie der Umsatz oder die Kosten (falls höher).

Für die konkre­te Gebüh­ren­be­mes­sung gibt es jedoch immer einen Spiel­raum. Ob die tatsäch­li­che Gebühr eher am unteren oder oberen Ende dieses Spiel­rau­mes anzusie­deln ist, hängt zum Beispiel davon ab, ob und inwie­weit Sie uns techni­sche Unter­stüt­zungs­maß­nah­men zur Verfü­gung stellen, die die reinen Erfas­sungs­zei­ten reduzie­ren (also uns bspw. die Daten­über­nah­me aus Ihrer Rechnungs­soft­ware ermög­li­chen etc.) 

Im Rahmen eines persön­li­chen Gesprä­ches klären wir gerne weite­re Einzelheiten.

Kann ich eine sog. Quali­täts-BWA für meine Bank erhalten?

Die Banken achten mittler­wei­le akribisch darauf, dass in jeder BWA Positio­nen wie
Rechnungs­ab­gren­zun­gen, Bestands­ver­än­de­run­gen, Jahres- und Sonder­zah­lun­gen für die Mitar­bei­ter, Rückstel­lun­gen, Kredi­te, Abschrei­bun­gen und Restbuch­wer­te, Aufwand für Zinsen/Tilgung sowie Forde­rungs­aus­fäl­le unter­jäh­rig berück­sich­tigt sind. Fehlen die Angaben, berich­ti­gen die Banken die Auswer­tun­gen mit so genann­ten BWA-Berich­ti­gungs­bö­gen oder BWA-Korrek­tur­pro­gram­men. Liegen keine Ist-Werte vor, werden Schätz- oder Erfah­rungs­wer­te heran­ge­zo­gen, die häufig einen Sicher­heits­puf­fer beinhal­ten (zur Sicher­heit der Bank, aber gleich­zei­tig zum Nachteil für den Kredit­in­ter­es­sen­ten). Die Korrek­tu­ren führen dazu, dass der ursprüng­lich ausge­wie­se­ne Gewinn deutlich zusam­men­schmilzt. Seine eigenen Zahlen nicht zu kennen und sein Unter­neh­men quasi blind zu führen, ist aus Sicht der Bank kein Merkmal eines guten Unter­neh­mers. Warum sollte man in einem derar­tig riskan­ten Fall einen Kredit vergeben?

Wenn Sie bereits Kredi­te haben, eine Kredit­auf­nah­me planen oder einfach auch für sich selbst verläss­li­che Zahlen wünschen, bieten wir Ihnen eine Buchfüh­rung auf Abschlussniveau.

Passen wir zusammen?

Um dies zu klären, biete ich inter­es­sier­ten Unter­neh­mern, GmbH-Geschäfts­füh­rern oder Freibe­ruf­lern ein kosten­lo­ses, unver­bind­li­ches Infor­ma­ti­ons- und Kennen­lern­ge­spräch an (aus recht­li­chen Gründen ohne steuer­li­che Beratung!) .

VORAB:

Wir unter­stüt­zen Sie mit quali­ta­tiv hochwer­ti­gen Leistun­gen und Sie erhal­ten eine fachkun­di­ge und ehrli­che Beratung.

Sie passen zu uns, wenn Sie die Notwen­dig­keit einer ordnungs­ge­mä­ßen Buchfüh­rung erken­nen und mit uns zusam­men­ar­bei­ten. Sie stellen uns alle notwen­di­gen Unter­la­gen zeitnah zur Verfü­gung, beant­wor­ten eventu­el­le Rückfra­gen zügig und stehen mit uns in regel­mä­ßi­gen Austausch.

Sollten Sie an irgend­ei­ner Stelle Klärungs­be­darf oder auch Verbes­se­rungs­wün­sche haben, so zögern Sie nicht, dies offen anzusprechen.

Dass Sie unsere Leistun­gen pünkt­lich honorie­ren, sollte für Sie selbst­ver­ständ­lich sein und keiner beson­de­ren Erwäh­nung bedürfen.

Jahres­ab­schluss

Wer muss einen Jahres­ab­schluss erstellen?

Grund­sätz­lich müssen alle Kaufleu­te einen Jahres­ab­schluss erstel­len. Wer Kaufmann ist, bestimmt sich nach den Vorschrif­ten des Handelsgesetzbuches.

Kaufmann sind bspw. Gewer­be­trei­ben­de, die sich freiwil­lig in das Handels­re­gis­ter eintra­gen lassen oder Gesell­schaf­ten mit beschränk­ter Haftung.

Unabhän­gig von der Kaufmanns­ei­gen­schaft nach dem Handels­ge­setz­buch besteht eine Pflicht zur Erstel­lung eines Jahres­ab­schlus­ses nach den Steuer­ge­set­zen. Nach § 141 der Abgaben­ord­nung besteht Bilan­zie­rungs­pflicht, wenn mehr als 600.000 € Umsatz oder 60.000 € Gewinn erwirt­schaf­tet werden.

Gibt es Ausnah­men von der Verpflich­tung zur Aufstel­lung eines Jahresabschlusses?
Ja.

Einzel­kauf­leu­te, die an zwei aufein­an­der­fol­gen­den Bilanz­stich­ta­gen weniger als 600.000 € Umsatz und 60.000 € Gewinn erwirt­schaf­ten, von der Verpflich­tung zur Aufstel­lung eines Jahres­ab­schlus­ses befreit.

Welche Erleich­te­run­gen gibt es für kleine Unternehmen?
Die Anfor­de­run­gen an einen Jahres­ab­schluss unter­schei­den sich in Abhän­gig­keit von der Größen­klas­se der Kapitalgesellschaft.

Kleine Kapital­ge­sell­schaf­ten brauchen keinen Lagebe­richt zu erstel­len, die Bilanz sowie Gewinn- und Verlust­rech­nung sind auch weniger detail­liert zu gliedern als bei großen Gesellschaften.

Welche Fristen gelten für die Aufstel­lung eines Jahresabschlusses?
Der Jahres­ab­schluss und ggf. der Lagebe­richt ist von den gesetz­li­chen Vertre­tern der Kapital­ge­sell­schaft in den ersten drei Monaten des folgen­den Geschäfts­jah­res aufzu­stel­len. Die gesetz­li­chen Vertre­ter von kleinen Kapital­ge­sell­schaf­ten brauchen den Jahres­ab­schluss erst inner­halb der nächs­ten sechs Monate des folgen­den Geschäfts­jah­res aufzu­stel­len, sofern dies einem ordnungs­mä­ßi­gen Geschäfts­gang entspricht.
Was ist der Unter­schied zwischen E‑Bilanz und Jahresabschluss?

Die Handels­bi­lanz (Jahres­ab­schluss) dient vorran­gig dem Zweck, die Inhaber, Geschäfts­part­ner, ggf. die Mitar­bei­ter, aber auch Dritte (Kredit­in­sti­tu­te!) über die Finanz­la­ge des Unter­neh­mens zu informieren.

Die Steuer­bi­lanz (die als E‑Bilanz elektro­nisch an die Finanz­ver­wal­tung übermit­telt wird) ist auf der anderen Seite die Grund­la­ge für die Steuer­be­mes­sung für das Unter­neh­men bzw. seine Eigentümer.

Die E‑Bilanz ist die nächs­te Stufe der elektro­ni­schen Besteue­rung, nachdem nunmehr bereits seit mehre­ren Jahren die Steuer­erklä­run­gen elektro­nisch an das Finanz­amt übermit­telt werden. Die elektro­nisch übermit­tel­ten Bilanz­da­ten ermög­li­chen dem Finanz­amt eine syste­ma­ti­sche Beurtei­lung der Risiko­ein­stu­fung der Unter­neh­men (hinsicht­lich steuer­li­cher Risiken) und die Veran­las­sung der näheren Klärung im Rahmen von Betriebsprüfungen.

Für die E‑Bilanz sind die einzel­nen Inhal­te des Jahres­ab­schlus­ses sowie die Stamm­da­ten des Unter­neh­mens über sog. Taxono­mien vorge­ge­ben, die sich nach unter­schied­li­chen Branchen ausrich­ten. Eine Taxono­mie ist ein Daten­sche­ma, anhand dessen die verschie­den Abschluss­po­si­tio­nen definiert und rechne­ri­sche Verknüp­fun­gen zwischen einzel­nen Positio­nen herge­stellt werden.

Wo früher mehre­re Katego­rien von Geschäfts­vor­fäl­len auf einzel­nen Konten zusam­men­ge­fasst wurden, sind Unter­neh­men heute verpflich­tet, eine tiefer­ge­hen­de Konten­struk­tur zu führen, um den Ansprü­chen der E‑Bilanz zu entspre­chen, denn die Infor­ma­ti­ons­an­for­de­run­gen der Finanz­ver­wal­tung werden immer umfangreicher.

Kosten­rech­nung

Kosten­ma­nage­ment

Worum geht es dabei?

Vor allem die Pande­mie hat unter­neh­mens­in­ter­ne Schwach­stel­len erbar­mungs­los zu Tage geför­dert: Marke­ting­maß­nah­men zur Steige­rung der Umsatz­er­lö­se sind nur die halbe Miete.

Unabding­bar ist es auch, Kosten und Kosten­struk­tur detail­iert zu kennen und aktiv zu steuern.

Ist das auch für kleine und mittle­re Betrie­be sinnvoll?

Unbedingt.

Die Kosten­rech­nung beispiels­wei­se ist ein betriebs­in­ter­nes Rechen­werk, dessen Haupt­auf­ga­be die Kalku­la­ti­on der Angebots­prei­se für die Waren und Dienst­leis­tun­gen des Unter­neh­mens sowie die Ermitt­lung kosten­de­cken­der Preis­un­ter­gren­zen ist (Selbst­kos­ten­preis).

Gerade kleine­re Betrie­be haben hier oftmals Defizi­te: für eigene Leistun­gen wird einfach der Konkur­renz­preis am Ort verlagt, ohne dass man sicher­ge­stellt hat, dass man für diesen Preis auch tatsäch­lich arbei­ten bzw. produ­zie­ren kann.

Ist der Angebots­preis zu niedrig, gerät man in einen Teufels­kreis: je mehr man arbei­tet / produ­ziert, desto schlech­ter wird die wirtschaft­li­che Lage (denn schließ­lich zahlt man bei jedem Auftrag drauf).

Ist die Einrich­tung einer Kosten­rech­nung aufwendig?

Zu Anfang muss man in der Tat etwas Zeit investieren.

Für die Einrich­tung einer Kosten- und Leistungs­rech­nung wird die Struk­tur des Unter­neh­mens in logischen Objek­ten oder Einhei­ten abgebil­det. Die Kosten­stel­len reprä­sen­tie­ren dabei einzel­ne Organi­sa­ti­ons­ein­hei­ten wie beispiels­wei­se Verwal­tung, Produk­ti­on, Fuhrpark, oder auch das Lager.

Die Kosten­trä­ger stehen dabei für die Aufga­ben des abgebil­de­ten Unter­neh­mens, wie bspw. Baustel­len, Produk­te oder Projekte.

Diese Struk­tur muss man ggf. erst einmal ermit­teln und in der EDV einrichten.

Welche Vortei­le bringt mir eine genaue Kennt­nis der Kostenstruktur?

Eine Kosten­rech­nung offen­bar die renta­blen, aber auch die unren­ta­blen Leitun­gen und Aktivi­tä­ten eines Unter­neh­mens. Es kann zudem geprüft werden, ob es sich lohnt, Leistun­gen im eigenen Unter­neh­men zu erbrin­gen oder von exter­nen Anbie­tern einzukaufen.

Ohne Kennt­nis wichti­ger Zusam­men­hän­ge und Fakoren am Markt zu agieren, führt oftmals dazu, dass die Ertrags­kraft des Unter­neh­mens unter Ihren Möglich­kei­ten bleibt. Nicht nur in Krisen­zei­ten kann dies drama­ti­sche Folgen haben.

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