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FAQ Unternehmenskunden
Hier einige Antworten auf Fragen, die uns immer wieder erreichen:
Rechnungswesen
MUSS ich alles digital erledigen, um bei Ihnen Mandant zu werden?
Ganz klar: NEIN.
ABER: Ziel der Digitalisierung ist eine Optimierung der kaufmännischen Abläufe, um so im Endergebnis eine deutliche Kosten- und Zeitersparnis zu erreichen.
Auf Wunsch zeigen wir Ihnen gerne die Vorteile digitaler Lösungen in der Praxis und begleiten Sie bei der Umstellung Ihrer unternehmensinternen Prozesse auf dem Weg zu einem digitalen Unternehmen.
Kann ich meine laufende Buchführung auch selbst erledigen?
Wenn Sie bspw. einen Buchhalter beschäftigen oder selbst über entsprechende Kenntnisse der Materie verfügen, müssen Sie Ihre Buchhaltung nicht zu uns auslagern. Sie können sie gerne selbst erledigen. Die zu verwendende Software stimmen wir gerne mit Ihnen ab.
Auf Wunsch spannen wir ein Sicherheitsnetz auf und prüfen Ihre Buchführung in bestimmten Intervallen, damit sich später keine unangenehmen Überraschungen in Form unerwarteter Steuernachzahlungen für Sie ergeben.
Basis für diese Form der Zusammenarbeit sollte unbedingt eine digitale Buchführung sein, denn so stehen uns jederzeit für unsere Prüfungen die digitalen Belege zur Verfügung.
Nach Ablauf des Geschäftsjahres erstellen wir dann auf Basis Ihrer Buchführung den Jahresabschluss sowie die betrieblichen Steuererklärungen.
Wie hoch ist das Honorar?
Das Honorar für unsere Leistungen richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Maßgebend sind hier in erster Linie der Umsatz oder die Kosten (falls höher).
Für die konkrete Gebührenbemessung gibt es jedoch immer einen Spielraum. Ob die tatsächliche Gebühr eher am unteren oder oberen Ende dieses Spielraumes anzusiedeln ist, hängt zum Beispiel davon ab, ob und inwieweit Sie uns technische Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung stellen, die die reinen Erfassungszeiten reduzieren (also uns bspw. die Datenübernahme aus Ihrer Rechnungssoftware ermöglichen etc.)
Im Rahmen eines persönlichen Gespräches klären wir gerne weitere Einzelheiten.
Kann ich eine sog. Qualitäts-BWA für meine Bank erhalten?
Die Banken achten mittlerweile akribisch darauf, dass in jeder BWA Positionen wie
Rechnungsabgrenzungen, Bestandsveränderungen, Jahres- und Sonderzahlungen für die Mitarbeiter, Rückstellungen, Kredite, Abschreibungen und Restbuchwerte, Aufwand für Zinsen/Tilgung sowie Forderungsausfälle unterjährig berücksichtigt sind. Fehlen die Angaben, berichtigen die Banken die Auswertungen mit so genannten BWA-Berichtigungsbögen oder BWA-Korrekturprogrammen. Liegen keine Ist-Werte vor, werden Schätz- oder Erfahrungswerte herangezogen, die häufig einen Sicherheitspuffer beinhalten (zur Sicherheit der Bank, aber gleichzeitig zum Nachteil für den Kreditinteressenten). Die Korrekturen führen dazu, dass der ursprünglich ausgewiesene Gewinn deutlich zusammenschmilzt. Seine eigenen Zahlen nicht zu kennen und sein Unternehmen quasi blind zu führen, ist aus Sicht der Bank kein Merkmal eines guten Unternehmers. Warum sollte man in einem derartig riskanten Fall einen Kredit vergeben?
Wenn Sie bereits Kredite haben, eine Kreditaufnahme planen oder einfach auch für sich selbst verlässliche Zahlen wünschen, bieten wir Ihnen eine Buchführung auf Abschlussniveau.
Passen wir zusammen?
Um dies zu klären, biete ich interessierten Unternehmern, GmbH-Geschäftsführern oder Freiberuflern ein kostenloses, unverbindliches Informations- und Kennenlerngespräch an (aus rechtlichen Gründen ohne steuerliche Beratung!) .
VORAB:
Wir unterstützen Sie mit qualitativ hochwertigen Leistungen und Sie erhalten eine fachkundige und ehrliche Beratung.
Sie passen zu uns, wenn Sie die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Buchführung erkennen und mit uns zusammenarbeiten. Sie stellen uns alle notwendigen Unterlagen zeitnah zur Verfügung, beantworten eventuelle Rückfragen zügig und stehen mit uns in regelmäßigen Austausch.
Sollten Sie an irgendeiner Stelle Klärungsbedarf oder auch Verbesserungswünsche haben, so zögern Sie nicht, dies offen anzusprechen.
Dass Sie unsere Leistungen pünktlich honorieren, sollte für Sie selbstverständlich sein und keiner besonderen Erwähnung bedürfen.
Jahresabschluss
Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?
Grundsätzlich müssen alle Kaufleute einen Jahresabschluss erstellen. Wer Kaufmann ist, bestimmt sich nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches.
Kaufmann sind bspw. Gewerbetreibende, die sich freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Unabhängig von der Kaufmannseigenschaft nach dem Handelsgesetzbuch besteht eine Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses nach den Steuergesetzen. Nach § 141 der Abgabenordnung besteht Bilanzierungspflicht, wenn mehr als 600.000 € Umsatz oder 60.000 € Gewinn erwirtschaftet werden.
Gibt es Ausnahmen von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Jahresabschlusses?
Einzelkaufleute, die an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen weniger als 600.000 € Umsatz und 60.000 € Gewinn erwirtschaften, von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Jahresabschlusses befreit.
Welche Erleichterungen gibt es für kleine Unternehmen?
Kleine Kapitalgesellschaften brauchen keinen Lagebericht zu erstellen, die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sind auch weniger detailliert zu gliedern als bei großen Gesellschaften.
Welche Fristen gelten für die Aufstellung eines Jahresabschlusses?
Was ist der Unterschied zwischen E‑Bilanz und Jahresabschluss?
Die Handelsbilanz (Jahresabschluss) dient vorrangig dem Zweck, die Inhaber, Geschäftspartner, ggf. die Mitarbeiter, aber auch Dritte (Kreditinstitute!) über die Finanzlage des Unternehmens zu informieren.
Die Steuerbilanz (die als E‑Bilanz elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt wird) ist auf der anderen Seite die Grundlage für die Steuerbemessung für das Unternehmen bzw. seine Eigentümer.
Die E‑Bilanz ist die nächste Stufe der elektronischen Besteuerung, nachdem nunmehr bereits seit mehreren Jahren die Steuererklärungen elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Die elektronisch übermittelten Bilanzdaten ermöglichen dem Finanzamt eine systematische Beurteilung der Risikoeinstufung der Unternehmen (hinsichtlich steuerlicher Risiken) und die Veranlassung der näheren Klärung im Rahmen von Betriebsprüfungen.
Für die E‑Bilanz sind die einzelnen Inhalte des Jahresabschlusses sowie die Stammdaten des Unternehmens über sog. Taxonomien vorgegeben, die sich nach unterschiedlichen Branchen ausrichten. Eine Taxonomie ist ein Datenschema, anhand dessen die verschieden Abschlusspositionen definiert und rechnerische Verknüpfungen zwischen einzelnen Positionen hergestellt werden.
Wo früher mehrere Kategorien von Geschäftsvorfällen auf einzelnen Konten zusammengefasst wurden, sind Unternehmen heute verpflichtet, eine tiefergehende Kontenstruktur zu führen, um den Ansprüchen der E‑Bilanz zu entsprechen, denn die Informationsanforderungen der Finanzverwaltung werden immer umfangreicher.
Kostenrechnung
Kostenmanagement
Worum geht es dabei?
Vor allem die Pandemie hat unternehmensinterne Schwachstellen erbarmungslos zu Tage gefördert: Marketingmaßnahmen zur Steigerung der Umsatzerlöse sind nur die halbe Miete.
Unabdingbar ist es auch, Kosten und Kostenstruktur detailiert zu kennen und aktiv zu steuern.
Ist das auch für kleine und mittlere Betriebe sinnvoll?
Unbedingt.
Die Kostenrechnung beispielsweise ist ein betriebsinternes Rechenwerk, dessen Hauptaufgabe die Kalkulation der Angebotspreise für die Waren und Dienstleistungen des Unternehmens sowie die Ermittlung kostendeckender Preisuntergrenzen ist (Selbstkostenpreis).
Gerade kleinere Betriebe haben hier oftmals Defizite: für eigene Leistungen wird einfach der Konkurrenzpreis am Ort verlagt, ohne dass man sichergestellt hat, dass man für diesen Preis auch tatsächlich arbeiten bzw. produzieren kann.
Ist der Angebotspreis zu niedrig, gerät man in einen Teufelskreis: je mehr man arbeitet / produziert, desto schlechter wird die wirtschaftliche Lage (denn schließlich zahlt man bei jedem Auftrag drauf).
Ist die Einrichtung einer Kostenrechnung aufwendig?
Zu Anfang muss man in der Tat etwas Zeit investieren.
Für die Einrichtung einer Kosten- und Leistungsrechnung wird die Struktur des Unternehmens in logischen Objekten oder Einheiten abgebildet. Die Kostenstellen repräsentieren dabei einzelne Organisationseinheiten wie beispielsweise Verwaltung, Produktion, Fuhrpark, oder auch das Lager.
Die Kostenträger stehen dabei für die Aufgaben des abgebildeten Unternehmens, wie bspw. Baustellen, Produkte oder Projekte.
Diese Struktur muss man ggf. erst einmal ermitteln und in der EDV einrichten.
Welche Vorteile bringt mir eine genaue Kenntnis der Kostenstruktur?
Eine Kostenrechnung offenbar die rentablen, aber auch die unrentablen Leitungen und Aktivitäten eines Unternehmens. Es kann zudem geprüft werden, ob es sich lohnt, Leistungen im eigenen Unternehmen zu erbringen oder von externen Anbietern einzukaufen.
Ohne Kenntnis wichtiger Zusammenhänge und Fakoren am Markt zu agieren, führt oftmals dazu, dass die Ertragskraft des Unternehmens unter Ihren Möglichkeiten bleibt. Nicht nur in Krisenzeiten kann dies dramatische Folgen haben.
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